Kfz-Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten die Befreiung von der bzw. die Ermäßigung  der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?

    Dazu benötigen Sie ein gültiges „Beiblatt zur Erlangung der Kfz-Steuervergünstigung zum Schwerbehindertenausweis“. Dieses erhalten Sie auf Antrag von dem für Sie örtlich zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
    Personen, deren  Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.

    Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, können neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Bei diesem Personenkreis wird kein Kfz-Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis benötigt; hier genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises

    Was muss ich beachten:
    Die Steuervergünstigungen entfallen, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen stehen. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ist kostenlos.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Beantragung sowohl der Beiblätter als auch der Steuervergünstigung kann formlos erfolgen.


Zuständige Abteilungen

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