Afrikanische Schweinepest Wegen der Gefahr der Versprengung bitte kein Feuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften
Im Hinblick auf Silvester weisen wir darauf hin, dass es aufgrund der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 26.11.2024 des Kreises Bergstraße in der Sperrzone II über die gesetzlich bestehenden Verbote hinaus, verboten ist, Feuerwerkskörper im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 SprengG sowie pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater im Sinne im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 6 SprengG außerhalb bebauter Ortslagen abzubrennen, ebenso untersagt ist die Nutzung entsprechender Böllerschüsse o.ä. außerhalb bebauter Ortslagen (A III. Ziffer 1.9).
In diesem Zusammenhang noch ein Link zur aktuellen Pressemitteilung des Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums:
Wegen der Gefahr der Versprengung bitte kein Feuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften.