Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Biblis am 27.11.2024


Als Wahltag habe ich, in meiner Funktion als Wahlleiter, den 27.11.2024 festgelegt.

Als Bürgermeister ist mir Demokratie wichtig, daher hoffe ich auf eine rege Beteiligung.

Gemäß § 5 der Wahlordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Biblis fordere ich hiermit alle Wahlberechtigten auf, Wahlvorschläge für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Biblis beim Wahlleiter einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 28.10.2024 per Post beim Wahlamt, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis, eingegangen sein. Ebenso können die Wahlvorschläge auch persönlich abgegeben werden.

Wahlberechtigt und somit wahlvorschlagsberechtigt sind gemäß § 2 der Wahlordnung alle Kinder und Jugendlichen, die das 11. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Biblis oder den Ortsteilen gemeldet sind.

Wählbar als Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates gemäß der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates können Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Biblis sein, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 11., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Stichtag ist 28.10.2024).

Inhalt des Wahlvorschlages:

Der Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift die Bewerberin oder den Bewerber mit Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum aufführen. Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden, dass sie oder er mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden und bereit ist, bei einer eventuellen Wahl ein Mandat im Kinder- und Jugendbeirat anzunehmen. Der Wahlvorschlag ist auf dem beigefügten Vordruck einzureichen.

Fristen:

Die Wahlvorschläge sind bis zum 30. Tage vor Beginn der Wahl, also bis zum 28.10.2024, beim Wahlleiter einzureichen.

Verfahren nach Eingang der Wahlvorschläge:

Die Wahlvorschläge werden überprüft. Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er verspätet eingereicht wird oder den Anforderungen der Wahlordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Biblis nicht entspricht.

Nach Prüfung der Wahlvorschläge erhalten alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Scheib
Bürgermeister und Wahlleiter

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