Beschluss des Umlegungsplanes der Gemeinde Biblis gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht.

Gemäß § 69 (1) BauGB wird bekanntgemacht, dass das Amt für Bodenmanagement Heppenheim aufgrund der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Biblis und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim zwecks Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung gem. § 46 Abs. 4 des Baugesetzbuches am 19.12.2024 folgenden Beschluss gefasst hat. Das Amt für Bodenmanagement Heppenheim als Umlegungsstelle stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Biblis, Gemarkung Biblis, Flur 3, 18 und 22, Umlegungsgebiet „Am hohen Weg“ 1. Teilumlegungsplan auf.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan ab dem 13.01.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Biblis, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis, für die Dauer eines Monats, einsehen.

Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 (1) BauGB zugestellt.

Das Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.

 

Michelstadt, den 02.01.2025                                                             Amt für Bodenmanagement
                                                                                                                      Heppenheim
                                                                                                                        Im Auftrag
                                                                                                                    Gez. Seibel, TAR

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