Briefwahlantrag
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Hierüber werden alle Wahlberechtigten mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahllokal und der laufenden Nummer unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf der Rückseite dieses Schreibens können Sie die Ausstellung eines Wahlscheines / Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen.
Der Webservice „Wahlschein im Internet“ steht Ihnen im Zeitraum vom 13.01.2025 bis einschließlich 18.02.2025 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten nur in diesem Zeitraum der Wahlschein über das Internet beantragt werden kann.
Wahlscheine können in einer persönlichen Vorsprache, schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail) oder durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, den 21.02.2025, 15 Uhr, die Ausstellung von Wahlscheinen beantragen.
Nur im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine am Samstag 22.02.2025 von 11-13 Uhr (Eingang Altes Rathaus, E.26) und am Wahlsonntag, bis 15 Uhr (Rathaus, E.26) beantragt werden.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erst versendet werden können, wenn Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies ab Anfang Februar sein. Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Hier gehts zum Wahlscheinantrag (Briefwahl)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt