Grenzbereinigung

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Im Grenzbereinigungsverfahren in der

Gemeinde:              Biblis
Gemarkung:            Biblis
Flur:                        2 und 16
Verfahrensgebiet:    „B44 - L3261 Kreisel“
Aktenzeichen:          GB 3320108
Grundbuchamt:       Lampertheim

 

ist der Grenzbereinigungsplan vom 15.02.2024 am 25.03.2024 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.

Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Michelstadt, den 25.03.2024                                               Amt für Bodenmanagement
                                                                                                       Heppenheim
                                                                                                        Im Auftrag
                                                                         (DS)   
                                                                                                    gez.Seibel,TAM

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