Jugendsammelwoche 2025
Es handelt sich dabei um eine öffentliche Sammlung, die das Regierungspräsidium Kassel dem Hessischen Jugendring aufgrund des Hessischen Sammlungsgesetzes vom 27.05.1969 genehmigt hat. Jeder Sammler muss im Besitz von Sammellisten und eines Sammelausweises sein, welche von der Gemeinde Biblis abgestempelt wurden.
Die gesammelten Gelder dürfen nur für folgende Zwecke verwendet werden:
- für die Durchführung von Jugendfahrten, Zelt-, Erholungs- und Freizeitlagern der öffentlichen und freien Jugendarbeit,
- für die Einrichtung und den Ausbau von Heimen der Jugendgruppen,
- für die Organisation, den Aufbau und Arbeit der Jugendgruppen,
- zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Spenden zur Jugendsammelwoche bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer vom steuerpflichtigen Betrag abgesetzt werden können. Die entsprechenden Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch vom Kreis Bergstraße, Jugendförderung, bei einer Spende ab 10,00 € ausgestellt.
Bitte empfangen Sie die Jugendlichen der Vereine, welche die Sammlung durchführen, mit Freundlichkeit und helfen Sie mit, dass auch in diesem Jahr gute Sammelergebnisse erzielt werden können.
50 % der gesammelten Beträge gehören den sammelnden Gruppen. Die restlichen 50 % liefern die Gruppen gemäß den Richtlinien über die Durchführung der Jugendsammelwoche 2025 bei der Abrechnung ab.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Biblis
Scheib
Bürgermeister