Nachrücken eines Bewerbers in die Gemeindevertretung Biblis


Als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der CDU rückt gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes

Herr Pierre-Olivier Denise

in die Gemeindevertretung nach.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte Einspruch erheben. Der Einspruch gemäß §§ 25 bis 27 KWG ist jeweils binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen.

Biblis, den 19.07.2023
Der Gemeindewahlleiter
Scheib, Bürgermeister

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