Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis am Mittwoch, dem 10.07.2024


Öffentliche Tagesordnung:

1. Multicodierter Platz
    hier: Stromversorgung und Angebot EWR

Mit 18 Ja-Stimmen wurde von der Gemeindevertretung einstimmig die Herstellung des Stromanschlusses zum Multicodierten Platz mit einer Leistung von 240kW gemäß Angebot der ewr netze vom 10.06.2024 beschlossen. Die erforderlichen Mittel i.H.v. 71.053,25€ werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

2. Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
    hier: Vergabe Planung Freizeitanlage Pfaffenaue

Von der Gemeindevertretung wurde mit 18 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen, die Planungsleistungen für die Maßnahme „Freizeitanlage Pfaffenaue“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ an das Büro LNDSKT GmbH zu vergeben.

Mit einer Angebotssumme von 69.244,70€ brutto hat das Büro LNDSKT das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

3. Bebauungsplan Nr. 56 "Zum Alten Wasserwerk 3"
    hier: Satzungsbeschluss

Von der Gemeindevertretung wurde mit 17 Ja-Stimmen einstimmig Folgendes beschlossen:

a) die Kenntnisnahme der im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
    zum 2. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

b) die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der betroffenen
    Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

c) die Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und
    Erschließungsplan „Zum Alten Wasserwerk 3“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4. Verkehrsanbindung Knotenpunkt "Am Werrtor" in Biblis
    hier: Weiteres Vorgehen

Von der Gemeindevertretung wurde mit 9 Ja- und 8 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung beschlossen, das Planungsbüro Piske GbR mit der Planung „Verkehrsanlagen - B44 - Am Werrtor - Bachgasse“ als vollsignalisierte Querung für die Leistungsphasen 3 - 5 HOAI mit einem Honoraransatz von ca. 25.000 € zu beauftragen.

5. Wahl der Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin

Von der Gemeindevertretung wurde mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in offener Abstimmung Frau Eva Oymak zur neuen Stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin im Ortsgericht Biblis gewählt.

Die Gemeindevertretung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Lampertheim für die Besetzung des Ortsgerichts Biblis vor, Frau Eva Oymak, wohnhaft in 68647 Biblis, als Stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin und Schöffin zu ernennen.

6.   2. Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen in der Gemeinde Biblis

Von der Gemeindevertretung wurde einstimmig mit 18 Ja-Stimmen die 2. Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen in der Gemeinde Biblis sowie das überarbeitete Antragsformular beschlossen.

7. Jahresabschluss 2021
hier: Entlastung des Gemeindevorstandes

Von der Gemeindevertretung wurde einstimmig mit 18 Ja-Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Der geprüfte Jahresabschluss 2021, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung sowie der Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

Bilanz:

Die Gemeindevertretung stellt den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Gemeinde Biblis mit einer Bilanzsumme von 69.569.063,19 € fest.

Ergebnisrechnung:

Das ordentliche Ergebnis weist ein Defizit i.H.v. 6.373.898,04 € aus, das außerordentliche
Ergebnis einen Überschuss i.H.v. 28.549,87 €.
Demzufolge schließt das Jahresergebnis mit einem Defizit i.H.v. 6.345.348,17 € ab.

Finanzrechnung:

In der Finanzrechnung ergibt sich eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes i.H.v.

-1.852.905,58 € und somit nach Aufrechnung mit dem Bestand des Vorjahres ein Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres i.H.v. +5.894.025,04 €.

Dem Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO für die Haushalts- und Kassenführung des Haushaltsjahres 2021 Entlastung erteilt.

8. Jahresabschluss 2022
    hier: Entlastung Gemeindevorstand

Von der Gemeindevertretung wurde einstimmig mit 18 Ja-Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Der geprüfte Jahresabschluss 2022, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung sowie der Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

Bilanz:

Die Gemeindevertretung stellt den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Gemeinde Biblis mit einer Bilanzsumme von 68.705.385,97 € fest.

Ergebnisrechnung:

Das ordentliche Ergebnis weist ein Defizit i.H.v. 526.516,15 € aus, das außerordentliche
Ergebnis einen Überschuss i.H.v. 223.610,86 €.
Demzufolge schließt das Jahresergebnis mit einem Defizit i.H.v. 302.905,29 € ab.

Finanzrechnung:

In der Finanzrechnung ergibt sich eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes i.H.v.
-1.224.857,29 € und somit nach Aufrechnung mit dem Bestand des Vorjahres ein Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres i.H.v. +4.669.167,75 €.

Dem Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO für die Haushalts- und Kassenführung des Haushaltsjahres 2022 Entlastung erteilt.

9. Festlegung einer Erheblichkeitsgrenze für investive Maßnahmen gemäß §12 GemHVO i.V.m.
    § 92 Abs. 2 HGO

Von der Gemeindevertretung wurde einstimmig mit 18 Ja-Stimmen eine Erheblichkeitsgrenze in Höhe von 2.000.000 EUR für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie vergleichbaren Maßnahmen beschlossen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich im Sinne des § 12 GemHVO i.V.m. § 92 Abs. 2 HGO ist ab dieser Wertgrenze durchzuführen.

10.   1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die
          Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen

Von der Gemeindevertretung wurde mit 18 Ja-Stimmen einstimmig die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen beschlossen.  Die Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft und wird an anderer Stelle amtlich bekanntgemacht.

11. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024
       hier: Brücke 1-03

Von der Gemeindevertretung wurde mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe 16.341,41 EUR aus dem Jahr 2018 werden genehmigt. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 06301/8420046 „Mehrgenerationenanlage“.

Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses zur Kenntnis.

12. Bebauungsplan Nr. 54 "Nördlich Am Rübgarten"; 1. Ergänzung
      hier: Weiteres Verhandlungsvorgehen in Sachen Städtebaulicher Vertrag

Von der Gemeindevertretung wurde einstimmig mit 18 Ja-Stimmen
(a) die Durchsetzung des Beschlusses der VL-59/2024 und damit die Beendigung der Vertragsverhandlungen mit dem Risiko eines Nichtzustandekommens des Bauvorhabens beschlossen.

13. Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 10.07.2024
       hier: Öffnung der Sportstätten während der Sommerferien zur   
       Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs

Von der Gemeindevertretung wurde mit 11 Ja- und 7 Nein-Stimmen folgender Beschluss gefasst:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die gemeindlichen Liegenschaften, insbesondere die Sportanlagen, den Sportvereinen und Nutzern in den Sommerferien zur Verfügung gestellt werden, so dass der Trainings- und Vereinsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung einen mit den Vereinsvorsitzenden abgestimmten Plan zu erarbeiten, der insbesondere die Nutzung der Liegenschaften zu den Nachmittags- und Abendstunden ermöglicht und so parallel zu den geplanten Instandhaltungsarbeiten ablaufen wird.

2. Etwaige größere Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen sind künftig rechtzeitig und konzeptionell mit den Vereinsvorsitzenden abzustimmen und vornehmlich in die spiel- und wettkampffreie Zeit, z. B. unmittelbar nach Ende der jeweiligen Wettkampfsaison, zu legen.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Biblis
Scheib, Bürgermeister

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