Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis am Mittwoch, dem 18.09.2024


Öffentliche Tagesordnung:

1. Unternehmensflurbereinigung Einhausen-Weschnitzsdeiche Biblis

Von der Gemeindevertretung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig folgender Beschluss gefasst:

a.)
Zur Reduzierung des Landabzuges nach § 47 Absatz 1 FlurbG (für gemeinschaftliche Anlagen und öffentliche Anlagen) und § 88 Absatz 4 FlurbG (für das Unternehmen) stimmt die Gemeinde Biblis zu, unter Anrechnung der wegfallenden Anlagen aus dem Abfindungsanspruch der Gemeinde Biblis in einem noch zu bestimmenden Umfang Flächen bereitzustellen.

b.)
Die Gemeinde Biblis stimmt einem freiwilligen Flächentausch nach § 103a Abs.1 und 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu.

c.)
Die Gemeinde Biblis übernimmt in Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ganz oder teilweise die Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaft. Dabei ist während der Verfahrenslaufzeit auf eine vorausschauende Finanzplanung von beiden Seiten zu achten.

d.)
I. Die Gemeinde Biblis stimmt nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass sie die später im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (wie öffentliche Wege, Straßen und Brücken sowie wasserwirtschaftliche, bodenverbessernde und landschaftsgestaltende Anlagen, sonstige gemeinschaftliche Anlagen), in Eigentum und Unterhaltung übernimmt.

II. Die Gemeinde Biblis übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabezeitpunkt gilt das Datum der vorläufigen Besitzeinweisung.

e.)
Die Gemeinde Biblis stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG), die Aufsichtsbefugnisse der Flurbereinigungsbehörde gehen auf die Gemeindeaufsichtsbehörde über.

2. Sportstättenkonzept (Freiflächen)
    hier: Vergabe Leistungsphase 1-3

Von der Gemeindevertretung wurde einstimmig mit 14 Ja-Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Das Ingenieurbüro Richter Sportstättenkonzepte GmbH, Bachgasse 3, 07629 Hermsdorf, wird beauftragt, die Punkte 1 – 5 entsprechend der LP 1 – 3 für die Gemeinde Biblis umzusetzen und es den Gremien vorzulegen:

  1. Im Ergebnis der Ausarbeitungen sollte eine Machbarkeitsstudie stehen, die folgende Kernaussagen beinhaltet:
  • Bedarfsanalyse des Bedarfs an Sportanlagen am Standort Pfaffenaue
  • Aussagen zum Sanierungsstau für SPA Pfaffenaue
  • Betrachtungen zu der SPA (Sportanlage) Nordheim
  • Betrachtungen zu der SPA Wattenheim

2. Planerische Konzeptstudie für die Neugestaltung der SPA Pfaffenaue

  • Hier soll die Sanierung + Neugestaltung in drei Bauabschnitten erfolgen;
  • (1) Bereich altes Kleinfeld – verschiedene Nutzungsmöglichkeiten (Kunstrasen-Kleinfeld, Freilufthalle, zusätzliche Bewegungsräume
  • (2) Sanierung Bestands-Kunstrasenplatz (Belagsaustausch) und Sanierung/Erneuerung der Trainingsbeleuchtung
  • (3) Neugestaltung Wettkampfanlage zu einer modernen, zeitgemäßen Sportstätte für Fußball, Leichtathletik, Schulsport + weitere Nutzergruppen (ggf. auch für die Ganztagsbetreuung) mit einem neuen Sportangebot

3. Darstellung der zu erwartenden Baukosten und Nebenkosten

4. Zeitliche Abfolge der vorgesehenen drei Bauabschnitte

5. Zusammenstellung der Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln; erste Planskizze inkl. einer vorläufigen Kostenschätzung, Projektbeschreibung u.a.

3.  1. Änderung der Satzung der Gemeinde Biblis über die Erhebung von Gebühren für die Unterbrin gung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG)

Von der Gemeindevertretung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Biblis über die Erhebung von Gebühren über die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) beschlossen.

4. Vergabevorschlag Baumfällung Gemeindesee Biblis

Von der Gemeindevertretung wurde mit  11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beschlossen,

die Fa. Garten- und Landschaftsbau GbR Gebrüder Bernd und Markus Krämer, Huthmacherstr. 7, 65931 Frankfurt am Main, gemäß des vorliegenden Vergabevorschlags mit der Baumfällung am Gemeindesee zu beauftragen.

5. Veräußerung Hochschildstraße 4
    hier: Berichterstattung zur Ausschreibung Konzeptvergabe

6. Bebauungsplan Nr. 28 "Am Werrtor", 2. Änderung / ZAKB Wertstoffhof
    hier: aktueller Sachstand

7. Jahresabschluss 2023
    hier: Kenntnisnahme Gemeindevertretung

Die Mitteilungsvorlagen wurden von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.

Nichtöffentliche Tagesordnung

1. Grundstücksangelegenheiten
    hier: Grunderwerb im Bereich Bachteilung, Gemarkung Biblis

2. Bebauungsplan Nr. 55 "Westlich Weichgraben"
    hier: Veräußerung eines gemeindeeigenen Flurstücks

3. Grundstücksangelegenheiten
    hier: Grunderwerb im Bereich Gänsgärten, Gemarkung Nordheim

Der Grunderwerb und die Grundstücksveräußerung wurden von der Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

4. Stundungsantrag

Dem Stundungsantrag wurde von der Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt.

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Biblis

Scheib, Bürgermeister

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