Wahlhelferaufruf der Gemeinde Biblis
Um Wahlhelfer/in werden zu können, müssen Sie:
- am Wahltag Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl (also der 09.03.2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
Als Wahlhelfer/in werden Sie in einem der Wahllokale eingesetzt. Sie gehören einem Team von mehreren Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an.
Zusammen bilden sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt.
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
- und 5 Beisitzenden
Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgt der Einsatz vor- oder nachmittags. Die genauen Einsatzzeiten stimmt Ihre Wahlvorsteherin bzw. Ihr Wahlvorsteher im Vorfeld mit Ihnen ab.
Nach der Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen mit. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Ihre Aufgaben sind:
- Prüfung, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden
- Überprüfung der Personalien
- das Aushändigen des Stimmzettels
- das Führen des Wählerverzeichnisses
- Auszählung
Für Ihre Mithilfe erhalten Sie ein Erfrischungsgeld und eine kleine Verpflegung.
Bei Interesse an der Mitwirkung der bevorstehenden Europawahl, können Sie gerne das nachstehende Kontaktformular nutzen. Sollte Ihnen eine Registrierung über das Kontaktformular nicht möglich sein, erreichen Sie uns auch telefonisch unter der Rufnummer 06245/28-22 oder per E-Mail an wahl@biblis.eu.
Kontaktformular Wahlhelferaufruf...
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Ihr Wahlamt