Biblis fördert Stecker-Solaranlagen


Solar Power


Mit den Solarmodulen können auch Mieterinnen und Mieter einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Gefördert wird die Neuanschaffung von Stecker-Solaranlagen. Die Förderhöhe beträgt 25% der Anschaffungskosten, maximal 150 € je Anlage.

Die Vergabe von Förderzusagen erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden vollständigen Anträge, so lange bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind.

Die Auszahlung von Förderungen kann erst nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung des Gemeindehaushalts erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an solarfoerderung@biblis.eu oder telefonisch an das Hauptamt unter Tel. +49 6245 28 877.

Die 2. Förderrichtlinien und das notwendige Antragsformular finden Sie nachfolgend:

Antrag auf Förderung von Stecker-Solaranlagen

Förderrichtlinie Stecker-Solaranlagen

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