Akt. Verfahren

Bekanntmachungen geplanter Planfeststellungen

Auf dieser Seite können Sie sich über die aktuellen Planfeststellungsverfahren verschiedener Regierungspräsidien, Agenturen, Verbände usw. informieren.

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, dass zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes gehört. In einem Planfeststellungsverfahren werden öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. 

Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.

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