Rechtskraft

Rechtskraft

Das Verfahren über die Aufstellung oder die Änderung eines Bebauungsplans endet mit einem Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Dieser Beschluss wird im ortsüblichen Tagesblatt bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Gemäß Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Biblis, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes, geltend gemacht worden sind.


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