Bebauungsplan Nr. 16 "Am Hohen Weg" - 8. Änderung

Am Hohen Weg - 8. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis hat in ihrer Sitzung am 31.01.2024 die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Hohen Weg“ in Biblis einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtlicher Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Biblis unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.